Bürgerrechtler kritisieren Apples Lizenzbestimmungen

Wer Apps mit Apples SDK entwickelt, muss einen Knebelvertrag unterschreiben. Sagt die EFF.

Wer Apps fürs iPhone programmieren möchte, der benutzt dazu normalerweise die Entwicklungsumgebung, die Apple dazu bereit stellt (SDK). Damit diese allerdings genutzt werden kann, muss man Lizenzbestimmungen zustimmen.

Und die haben nach Meinung der Bürgerrechtsorganisation EFF in sich. So verbieten sie etwa, dass der Entwickler seine Apps außerhalb des App Stores anbietet. Lehnt Apple also eine App (aus welchen Gründen auch immer) ab, hat der Entwickler keine Chance, sein Programm legal unter die Leute zu bringen.

Es wird Entwicklern auch verboten, an einem Apple-Produkt (irgendeinem, nicht nur dem iPhone) herumzubasteln. Es ist also nicht möglich, dass ein Entwickler auf seinem Mac an iTunes herumschraubt und natürlich darf er erst recht nicht sein iPhone jailbreaken.

Die Arbeit mit Beta-Software (und die aktuelle Version des SDKs liegt fast immer lange Zeit als Beta vor) ist generell riskant. Beim iPhone kann es passieren, dass das Testgerät komplett gesperrt und unbrauchbar wird. Auch dieses Risiko überträgt Apple kurzerhand an die Entwickler. 

Stichwort Risiko: Sollte auf Apples Seite beim Prüfprozess einer App etwas schief gehen und das Programm etwa funktionsuntüchtig im App Store landen, dann haftet Apple für Schäden bis maximal 50 US-Dollar.

Nun räumt die EFF zwar ein, dass dergleichen Verträge branchenüblich sind, auch wer für eine Spielekonsole oder eine andere geschlossene Umgebung programmiert, muss knallharte Lizenzbestimmungen unterschreiben.

Doch angesichts der Bedeutung des iPhones sieht die EFF die Gefahr, dass ein wichtiger IT-Markt mehr und mehr unter die Kontrolle einer einzigen Firma gerät.

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Tags: Lizenzen, App Store, Entwickler, EFF, | Autor: Giesbert Damaschke | Datum: 10.03.2010